Peer-Review-Prozess

Das Verfahren bei der Begutachtung eingereichter Texte

 
Der Begutachtung unterliegen Texte, die zur Veröffentlichung in den Abteilungen Artikel und Abhandlungen, Quellen und Materialien eingereicht wurden sowie umfassendere Rezensionsartikel – entsprechend den Empfehlungen des polnischen Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulwesen. Die Gutachten werden von Spezialisten angefertigt, deren Spezialisierung die im zu begutachtenden Text behandelte Problematik umfasst. Grundlage des Gutachtens zu allen Texten ist ein gesondertes Formular (Beilage 5), das Verfahren ist vertraulich und doppelblind.
 
Ablauf des Begutachtungsverfahrens
  1. Erste Bewertung des Textes durch die Redaktion - bis zu 2 Wochen. In dieser Etappe wird darüber entschieden, ob der Text abgelehnt oder für die weitere Beurteilung zugelassen wird. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere in folgenden Fällen: 
    - Texte, die zuvor sowohl in traditioneller Form oder im Internet veröffentlicht wurden; 
    - Texte, bei denen die Verletzung von Urheberrechten festgestellt wurde; 
    - Texte, die nicht gekennzeichnete Entlehnungen aus anderen Bearbeitungen enthalten; 
    - Texte, die Zusammenfassungen oder Kompilationen früherer Texte, sowohl eigener als auch fremder sind;
    - Texte von geringem wissenschaftlichem Wert.
  2. Weiterleitung des Textes an den Gutachter (Formular – Beilage 5).
  3. Erneute Prüfung nach Eingang der Anmerkungen des Gutachters.
  4. Übersendung des Textes an den Autor zwecks Ergänzung des Textes bzw. Stellungnahme zu Bemerkungen und Vorschlägen aus dem Gutachten. In diesem Stadium kann der Autor seinen Text zurückziehen bzw. kann die Redaktion von einer Veröffentlichung absehen, wenn der Verfasser seine Zustimmung verweigert.
  5. Abschließende Textredaktion.
  6. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Texte in Abstimmung mit dem Autor zu korrigieren, und zwar in jedem Stadium, beginnend mit Punkt 1.
 
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